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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
15.10.2024 2 Ca 148/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 06.05.2024 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Juli 2024 3.356,04 brutto abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit übergegangene 1.485,60 € netto nebst Zinsen über Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus der Bruttovergütung seit 02.08.2024 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 10.068,12 EUR festgesetzt.
5. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

15.10.2024 2 Ca 233/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restliches Entgelt für Juni 2024 in Höhe von 302,67 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. hieraus ab 01.07.2024 zu bezahlen.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 605,34 EUR festgesetzt.
5. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

08.10.2024 2 Ca 44/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten durch die Kündigung der Beklagten vom 31.01.2024 nicht zum 31.03.2024 geendet hat.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Abteilungsleiter Bau & Technik (Architekt) weiterzubeschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 
5. Der Streitwert wird auf 26.000,00 EUR festgesetzt. 
6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

04.09.2024 4 Ga 2/24

1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen. 
3. Der Streitwert wird auf 500 EUR festgesetzt. 

31.07.2024 3 Ca 138/24

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.936,07 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung ist für die Klägerin kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen.

31.07.2024 7 Ca 17/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 21.600 € festgesetzt.

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