In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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22.05.2025 | 11 Ca 239/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom
21.11.2024 aufgelöst worden ist. |
15.05.2025 | 11 Ca 112/24 | 1.Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten zu Ziff. 1 bestehende Arbeitsverhältnis durch die
außerordentliche Kündigung der Beklagten zu Ziff. 1 vom 26.04.2024 nicht aufgelöst worden ist.
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13.05.2025 | 4 Ca 300/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom
18.10.2024 nicht zum 31.05.2025 aufgelöst werden wird. |
24.04.2025 | 8 Ca 349/24 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 768,85 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2022 als Bonus für das Kalenderjahr 2021 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 745,17 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2023 als Bonus für das Kalenderjahr 2022 zu bezahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.092,74 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2024 als Bonus für das Kalenderjahr 2023 zu bezahlen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.018,04 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2025 als Bonus für das Kalenderjahr 2024 zu bezahlen. 5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger ein Fünftel und die Beklagte vier Fünftel zu tragen. 6. Der Streitwert wird auf 3.624,80 EUR festgesetzt. 7. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |