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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
26.03.2025 3 Ca 499/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 21.11.2024 zum 31.11.2024 geendet hat und auch nicht zum 31.05.2025 enden wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 25%, die Beklagte 75%.

4. Der Streitwert wird auf Euro 158.154 festgesetzt.

5. Die Berufung ist für die Parteien kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen.

21.03.2025 9 Ca 37/25

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.

21.03.2025 9 Ca 328/24

Soweit über die Klag- und Widerklaganträge nicht durch Teilurteil vom 21. März 2025 entschieden wurde, wird das Verfahren gemäß § 149 Abs. 1 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen den Kläger (polizeiliches Aktenzeichen: ST 1187515/2024) ausgesetzt.

 

21.03.2025 9 Ca 328/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 900,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 4. Dezember 2024 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.280,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 1.800,00 EUR seit dem 1. Oktober 2024 und aus 480,00 EUR brutto seit dem 4. November 2024 zu bezahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Widerklage wird abgewiesen, soweit mit dieser Anwaltskosten in Höhe von 1.214,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Dezember 2024 geltend gemacht werden. Im Übrigen ergeht in diesem Teilurteil keine Entscheidung über die Widerklage.

6. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

7. Der Streitwert des Teilurteils wird auf 10.986,49 EUR festgesetzt.

8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.