Navigation überspringen

Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
24.04.2024 3 Ca 4/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung vom 13.12.2023 endet, sondern erst mit Ablauf des 31.03.2024 beendet wird.

2. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Beschwerdestreitwert wird auf 226.800,00 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung ist für die Beklagten kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen.

15.04.2024 8 Ca 346/23

1.    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.718,40 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 16.10.2023 zu bezahlen.

2.    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 767,16 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 02.11.2023 zu bezahlen.

3.    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.    Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 65 % und die Beklagte zu 35 % zu tragen.

5.    Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 7.146,78.

6.    Die Berufung wird, soweit nicht ohnehin gesetzlich zulässig, nicht gesondert zugelassen.

10.04.2024 7 Ca 196/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

17.01.2024 7 Ca 163/23

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.144,47 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.08.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3 zu tragen.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.675,96 EUR festgesetzt.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.