Navigation überspringen

Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
20.01.2025 11 BV 8/24

Der Antrag wird zurückgewiesen.

17.01.2025 9 Ca 195/24

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 700,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 

13.01.2025 8 Ca 163/24

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 18.04.2024 geendet hat.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Vergütung für April 2024 in Höhe von 5.188,77 EUR brutto zu bezahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Vergütung für Mai 2024 in Höhe von 5.188,77 EUR brutto zu bezahlen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung in Höhe von 10.297.64 EUR zu bezahlen.
5.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Überstundenvergütung in Höhe von 15.420,90 EUR zu bezahlen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin variable Vergütung für das Jahr 2024 in Höhe von 2.161,99 EUR brutto zu bezahlen.
7. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
8. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin ein Drittel und die Beklagte zwei Drittel zu tragen.
9. Der Streitwert wird auf 58.187,61 EUR festgesetzt. 10. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.01.2025 8 Ca 161/24

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 18 04 2024 geendet hat.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Vergütung für April 2024 in Höhe von 5.800,00 EUR brutto abzüglich gezahlter 3.866,67 EUR netto zu bezahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Vergütung für Mai 2024 in Höhe von 5.800,00 EUR brutto zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin variable Vergütung für das Jahr 2024 in Höhe von 2.416,67 EUR brutto zu bezahlen.
5.Die Beklagte wird verurteilt, beide Abmahnungsschreiben vom 6. Juni 2024 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
6.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung in Höhe von 3.212,30 EUR zu bezahlen.
7. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

8. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 43% und die Beklagte 57% zu tragen.

9. Der Streitwert wird auf 34.796,63 EUR festgesetzt.

10. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.01.2025 8 Ca 214/24

1.Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 800,00 EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.01.2025 9 Ca 206/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin bei der Beklagten nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 16. Juli 2024 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die vorliegende Kündigungsschutzklage zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als SAP Consultant (SAP Beraterin) weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 27.100,00 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.