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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
20.12.2024 9 Ca 63/24, 9 Ca 64/24
  1. Die Beklage wird verurteilt, dem Kläger die vom Wirtschaftsprüfer festgestellten Jahresergebnisse für die Jahre 2021, 2022 und 2023 vorzulegen, aus denen sich der in der Praxis erwirtschaftete Gewinn vor Steuern (sog. EBIT) ergibt.
  2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
  3. Der Streitwert des Teilurteils wird auf 3.000,00 EUR festgsetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
21.11.2024 7 Ca 84/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 03.06.2024 nicht beendet wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch durch die Kündigung der Beklagten vom 10.06.2024 nicht beendet wird.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Monteur weiterzubeschäftigen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

18.11.2024 1 Ca 70/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung vom 26.03.2024 - zugestellt am 28.03.2024, nicht beendet wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt. den Kläger als Head of Department weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

11.11.2024 8 Ca 151/24

1.    Der Beklagte wird verurteilt, den PKW Mercedes Benz GLC AMG 43, mit dem amtlichen Kennzeichen LÖ-LG 3333, Fahrgestellnummer WDC2539641F465960 nebst sämtlichen Schlüsseln und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) an die Klägerin herauszugeben.

 

2.    Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.

 

3.    Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagtenseite zu tragen.

 

4.    Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 35.000,00.

 

5.    Die Berufung wird, soweit nicht ohnehin gesetzlich zulässig, nicht gesondert zugelassen.

23.10.2024 15 Ca 86/24

I. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19.02.2024 nicht aufgelöst worden ist.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 
III. Der Wert des Streitgegenstandes für dieses Verfahren wird festgesetzt auf 10.200 Euro.

21.10.2024 8 Ca 2/24

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerseite zu tragen.

3.    Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 31.800,00.

4.    Die Berufung wird, soweit nicht ohnehin gesetzlich zulässig, nicht gesondert zugelassen.



31.07.2024 3 Ca 138/24

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.936,07 Euro festgesetzt.

4. Die Berufung ist für die Klägerin kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen.

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