Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Freiburg ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:
2025
Geschäftsverteilungsplan 2025 (PDF, 316 KB)
2024
Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 189 KB)
1. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 230 KB)
2. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 239 KB)
3. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 248 KB)
4. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 231 KB)
5. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 241 KB)
6. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 212 KB)