Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Freiburg ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:
2023
Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 175 KB)
2022
Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 264 KB)
Geschäftsverteilungsplan 2022 vom 29.08.2022 (PDF, 262 KB)
Geschäftsverteilungsplan 2022 vom 27.09.2022 (PDF, 266 KB)
1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 118 KB)
2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 24 KB)
3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 25 KB)