Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte.
Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Freiburg ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:
2022
Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 264 KB)
1. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2022 (PDF, 118 KB)