Zum Inhalt springen

Datum: 13.06.2025

Aktenzeichen: 9 Ca 64/24

1. Der Klagantrag Ziff. 1 wird, soweit er von den Parteien nicht übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, abgewiesen.

2. Der Klagantrag aus der Klagerweiterung vom 28.11.2024 wird, soweit er von den Parteien nicht übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, abgewiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. 

4. Der Streitwert des Teilurteils wird auf 42.306,51 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.