Zum Schutz der Besucher der Rechtsantragstelle und der Beschäftigten vor einer Ansteckung bitten wir die Besucher der Rechtsantragstelle um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Rechtsantragstelle telefonisch über die Zentrale unter der Telefonnummer 0761 7080-201 zu folgenden Zeiten:
dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 11:00 Uhr.
Bitte zögern Sie nicht, die Rechtsantragstelle innerhalb der Öffnungszeiten anzurufen. Die Mitarbeiterinnen der Rechtsantragstelle werden dann mit Ihnen besprechen, wie Ihrem Anliegen entsprochen werden kann. Falls dies nicht bereits telefonisch möglich ist, wird ein konkreter Termin mit Ihnen vereinbart werden.
Bei drohendem Fristablauf, insbesondere bei einem unmittelbar bevorstehenden Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist nach Zugang der Kündigung, rufen sie bitte obige Telefonnummer auch außerhalb der angegebenen Zeiten an.
Sollten Sie das Gericht ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich aufsuchen, müssen Sie unter Umständen mit einer längeren Wartezeit oder der Vereinbarung eines weiteren Termins rechnen.
Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle finden Sie hier.
Im Übrigen steht für verschiedene Themenbereiche auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zur Verfügung.