Das Arbeitsgericht Freiburg übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Stadtkreis Freiburg und in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Ortenaukreis und Waldshut in erster Instanz aus. Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Freiburg. Auswärtige Kammern sind in Lörrach und in Offenburg eingerichtet. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan.
Das Arbeitsgericht Freiburg ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Am Sitz des Gerichts befindet sich die Gerichtsverwaltung. Leiter des Gerichts ist der Präsident des Arbeitsgerichts. Er wird unterstützt durch die/den Vizepräsidentin/en, die Verwaltungsleiterin und weitere Verwaltungskräfte.