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Studierende


Das Bild zeigt einen Ausschnitt eines Hörsaals mit Studierenden.

Studierende der Rechtswissenschaften können bei einem Arbeitsgericht oder beim Landesarbeitsgericht eine praktische Studienzeit gemäß § 5 JAPrO absolvieren.

Inhalte des Praktikums

Studierende werden einer Richterin oder einem Richter zugeteilt und lernen so insbesondere die richterliche Tätigkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit kennen. Sie nehmen an Güte- und Kammerterminen teil und bearbeiten ausgewählte arbeitsrechtliche Fälle.

Bewerbung für ein Praktikum

Bei Interesse an einem Praktikum ist die Bewerbung schriftlich an das gewünschte Arbeitsgericht oder das Landesarbeitsgericht zu richten.