Öffentlichkeit der Verhandlung
Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG) und können ohne Voranmeldung besucht werden.
Besuchergruppen
Für Besuchergruppen mit mehr als 10 Personen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung erbeten (für Freiburg: Telefonzentrale 0761 7080-201 oder poststelle@arbgfreiburg.justiz.bwl.de; für Lörrach: Telefonzentrale 07621 9247-0 oder loerrach@arbgfreiburg.justiz.bwl.de; für Offenburg Telefonzentrale 0781 9294-0 oder offenburg@arbgfreiburg.justiz.bwl.de