Navigation überspringen

Anforderung einer Entscheidung


Bild zeigt Paragraphenzeichen und Hammer

Sollte eine anonymisierte Entscheidung eines baden-württembergischen Arbeitsgerichts oder des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg benötigt werden, die nicht in der Entscheidungsdatenbank veröffentlicht ist, kann deren Übersendung beim jeweiligen Gericht beantragt werden. In dem Antrag sind das Aktenzeichen, möglichst auch das Datum der Entscheidung und der Grund dafür anzugeben, weshalb die Entscheidung benötigt wird. Für die Übersendung der Entscheidung können Kosten entstehen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.