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Datum: 13.05.2025
Aktenzeichen: 4 Ca 300/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom
18.10.2024 nicht zum 31.05.2025 aufgelöst werden wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den im Arbeitsvertrag geregelten Bedingungen als Regionalverkaufsleiter bis zu einer
rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag Ziffer 1 weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 505.766 EUR festgesetzt.