Die auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg verfügen über eine Gerichtsbibliothek. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungssammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht.
Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist ausschließlich den Richter/innen und Rechtspfleger/innen des
Arbeitsgerichts vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist nach Absprache mit der Verwaltung möglich. Eine
Kopiermöglichkeit gegen ein Entgelt von 0,50 EUR/Seite besteht.
Die auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg erteilen keine Tarifauskünfte. Arbeitgeber und
Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem
Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist,
können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis
der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das
Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen
können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de und www.rechtsrat.ws).