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Kosten

Das  Bild zeigt sechs 100-Euro-Geldscheine und darauf ein rotes Paragraphenzeichen Ein gerichtliches Verfahren kann erhebliche Kosten mit sich bringen, insbesondere wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden. Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die Kosten in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen:



Gerichtskosten Außergerichtliche Kosten
Verfahrensgebühr Gerichtliche Auslagen Rechtsanwaltskosten* Eigene Auslagen
Förmliche Zustellungen Entschädigung für Zeitversäumnis*
Zeugenentschädigungen Fahrtkosten
Dolmetscher- und Sachverständigenvergütung Schreib- und Portoauslagen
Sonstige Auslagen Sonstige Auslagen

*keine Erstattung durch den Gegner bei Obsiegen in I. Instanz

Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren ist der Streitwert. Er wird in der Regel durch das Gericht bei Abschluss des Verfahrens für jede Instanz gesondert festgesetzt. Bei bezifferten Ansprüchen ergibt er sich aus der Klagforderung (z.B. Klage auf Zahlung von 1.500,00 EUR = Streitwert 1.500,00 EUR). Im Übrigen ist er teilweise gesetzlich begrenzt. So beträgt etwa der Streitwert einer Kündigungsschutzklage höchstens ein Bruttovierteljahresentgelt. Ansonsten wird er unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache für die klagende Partei vom Gericht nach freiem Ermessen bestimmt. Wegen näherer Einzelheiten siehe unter Streitwertkatalog.

Kostenrechner

Kostenrechner zur Berechnung der Kosten in der 1. Instanz

Kosten bei dem Arbeitsgericht (Kostenrecht ab 01.08.2013)

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt. Falls dies noch nicht geschehen ist, können Sie selbst den Wert mit wenigen Grundregeln abschätzen:

  • Bei Verfahren, die auf Zahlung von Arbeitsvergütung, Auslösung, Urlaubsentgelt bzw. –abgeltung, Schadenersatz und dergleichen gerichtet sind, entspricht der Streitwert der Höhe des eingeklagten Betrages.
  • Wird über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gestritten, ist für die Streitwertberechnung in der Regel der Betrag des für die Dauer eines ¼ Jahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgebend.

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