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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
05.02.2026 1 Ca 161/25

1. Es wird festgestellt, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung vom 31.07.2025 unwirksam ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4

27.01.2026 13 Ca 219/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 7.677 € festgesetzt.

27.01.2026 13 Ca 168/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 2.948 € festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetz zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

12.02.2026 8 Ca 287/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 12.351,00 EUR EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

12.02.2026 8 Ca 255/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 9.613,50 EUR EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.02.2026 13 Ca 252/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 
3. Der Streitwert wird 27.749 € auf festgesetzt.

10.02.2026 13 Ca 246/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 
3. Der Streitwert wird 20.394 € auf festgesetzt.

29.01.2026 8 Ca 236/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 235,33 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2025 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 200,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2025 zu bezahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf 6.044,23 EUR festgesetzt.

6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

12.02.2026 8 Ca 148/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 573.867,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 21.02.2025 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 17 % und die Beklagte 83 % zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 703.819,00 EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.