In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 16.01.2026 | 9 Ca 282/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.404,51 EUR netto nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 9. Juli 2025 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 1.404,51 EUR netto nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 1. Oktober 2025 zu bezahlen. 4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 76 %, die Beklagte 24 % zu tragen. 5. Der Streitwert wird auf 5.927,52 EUR festgesetzt. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 15.01.2026 | 8 Ca 275/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 15.681,00 EUR festgesetzt. 4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 13.01.2026 | 13 Ca 127/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom
16.06.2025 nicht zum 31.01.2026 aufgelöst wird. |
| 13.01.2026 | 13 Ca 157/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 13.01.2026 | 13 Ca 218/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten
vom 29. August 2025 beendet wird. |
| 13.01.2026 | 13 Ca 186/25 |
1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 30.07.2025, zugestellt am 05.08.2025, zum 31.12.2025 unwirksam
ist. |