In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 25.06.2026 | 8 Ca 343/25 |
1. Nr. 1 des Versäumnis-Teilurteils vom 30.04.2026 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Vergütung für Dezember 2025 in Höhe von 1.890,00 EUR netto* zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Nr. 2 des Versäumnis-Teilurteils vom 30.04.2026 (Kosten Ersatzschlüssel) wird aufgehoben. Die Widerklage wird insofern abgewiesen. 3. Nr. 3 des Versäumnis-Teilurteils vom 30.04.2026 (Herausgabe Kundengelder) bleibt aufrechterhalten. 4. Im Übrigen (Uberzahlung Urlaub) wird die Widerklage abgewiesen. 5. Der Kläger hat die durch seine Säumnis im Termin vom 30.04.2026 entstandenen Kosten zu tragen. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 70 % und die Beklagte 30 % zu tragen. 6. Der Streitwert wird auf 13.622,19 EUR festgesetzt. 7. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 19.06.2026 | 9 Ca 446/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.503,43 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 8. Januar 2026 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.276,75 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 8. Januar 2026 zu bezahlen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Widerklage wird abgewiesen. 5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 30 %, die Beklagte 70 % zu tragen. 6. Der Streitwert wird auf 12.176,88 EUR festgesetzt. 7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 12.06.2026 | 9 BV 4/25 |
Beschluss Der Antrag wird zurückgewiesen. |