In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.
| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 07.11.2025 | 9 Ca 211/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.071,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 642,60 EUR brutto seit dem 1. Juli 2025, aus 321,30 EUR brutto seit dem 16. Oktober 2025 und aus 107,10 EUR brutto seit dem 1. November 2025 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 49 %, die Beklagte 51 % zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 2.099,16 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 05.11.2025 | 12 Ca 91/25 |
1. Das Versäumnisurteil vom 10.09.2025 wird insoweit aufgehoben als die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger einen Benzingutschein für die Zeit vom 01.05.2025 bis einschließlich 20.05.2025 in Höhe von 32 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a. hieraus ab 01.06.2025 zu zahlen. 2. Im Übrigen, soweit die weitere Klage abgewiesen wurde, wird das Versäumnisurteil vom 10.09.2025 aufrecht erhalten. 3. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 4.101,53 EUR festgesetzt. |
| 23.10.2025 | 11 Ca 249/24 |
1 Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom |