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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
15.01.2026 8 Ca 275/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 15.681,00 EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

13.01.2026 13 Ca 127/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 16.06.2025 nicht zum 31.01.2026 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Regionalverkaufsleiter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag Ziff. 1 weiter zu beschäftigen.
3. Die Auflösungsanträge der Beklagten werden zurückgewiesen. 
4. Der Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit wird zurückgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 
6. Der Streitwert wird auf 35.287,02 Euro festgesetzt.

13.01.2026 13 Ca 157/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 4.376,52 € festgesetzt.

13.01.2026 13 Ca 218/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29. August 2025 beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 
5. Der Streitwert wird auf 24.753,42 € festgesetzt.

13.01.2026 13 Ca 186/25

1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 30.07.2025, zugestellt am 05.08.2025, zum 31.12.2025 unwirksam ist.
2. Im Ubrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.
4. Der Streitwert wird auf 16.310 € festgesetzt.