In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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| 24.04.2026 | 9 Ca 332/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.232,92 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2025 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.984,20 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2025 zu bezahlen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 5. Der Streitwert wird auf 6.312,92 EUR festgesetzt. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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| 24.04.2026 | 9 Ca 429/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird 25.893,00 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 16.04.2026 | 8 Ca 34/26 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 07.02.2026 aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnungen vom 29.01.2026, vom 02.02.2026 (betreffend die verspätete Arbeitsaufnahme), vom 02.02.2026 (betreffend das Nichttragen von Arbeitskleidung), vom 03.02.2026 sowie vom 04.02.2026 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen. 5. Der Streitwert wird auf 20.700,00 EUR festgesetzt. 6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 14.04.2026 | 9 BV 3/25 |
Der Antrag wird zurückgewiesen. |
| 17.03.2026 | 13 Ca 248/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 25.09.2025, zugegangen am 25.09.2025
nicht beendet wird. |