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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
12.03.2026 8 Ca 327/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.713,11 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 13.033,38 EUR seit 11.12.2025, aus weiteren 1.559,91 EUR seit 03.01.2026, aus weiteren 1.559,91 EUR seit 03.02.2026 sowie aus weiteren 1.559,91 EUR seit 03.03.2026 zu bezahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin monatlich, beginnend mit dem April 2026, eine Rente in Höhe des Ruhegehalts entsprechend der Beamtenbesoldung des Landes Baden-Württemberg nach Besoldungsgruppe A 13, Entgeltstufe 10, bei Berücksichtigung eines Versorgungssatzes von 71,75 % zu bezahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf 209.229,47 EUR festgesetzt.

6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

12.03.2026 8 Ca 320/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 20.11.2025 nicht mit Ablauf des 31.01.2026 aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger ab dem 01.02.2026 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigungsschutzanträge als Lagermitarbeiter weiter zu beschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf 9.577,72 EUR festgesetzt.

6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

11.03.2026 3 Ca 307/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht  durch die Kündigung vom 21. Oktober 2025 zum 30. April 2026 aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 10. Dezember 2019 als Vertriebsleiter für alle Produktbereich (BOS und Industrie) weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 9.571,68 brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 8. Oktober 2025 zu bezahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Der Streitwert wird auf 1.041.778,30 Euro festgesetzt.

6. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 27%, die Beklagte 73%.

7. Die Berufung ist für die Parteien kraft Gesetzes statthaft, sie wird nicht gesondert zugelassen.

27.01.2026 13 Ca 219/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 7.677 € festgesetzt.

27.01.2026 13 Ca 168/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 2.948 € festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetz zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.