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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
03.12.2025 12 Ca 109/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 
3. Der Streitwert wird auf 10.661,70 € festgesetzt.
4. Der Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zugelassen ist, nicht gesondert zugelassen. 

28.11.2025 9 Ca 12/24

Teilurteil



1. Der Kläger und die Drittwiderbeklagte werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der mit dem Anlagenkonvolut B2 zum Schriftsatz der Beklagten vom 30.01.2024 vorgerichtlich erteilten Auskunft und der gemäß Ziff. 2 des Teilvergleichs vom 14.02.2025 – 9 Ca 12/24 – am 28.03.2025 und mit Schriftsatz vom 15.10.2025 erteilten Auskunft an Eides statt zu versichern.

2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

3. Der Streitwert des Teilurteils wird 1.724,68 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.11.2025 13 Ca 194/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 12.150 € festgesetzt.

23.10.2025 11 Ca 249/24

1 Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom
22.11.2024 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsschutzverfahrens als Leiter Montage, Prototypenfertigung und Ausbildung
weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 14.06.2024 aus der Personalakte zu
entfernen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 17.07.2024 beginnend im zweiten
Absatz mit „Am 02.07.2024“ aus der Personalakte zu entfernen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 17.07.2024 beginnend im zweiten
Absatz mit „Es wurde Ihnen am 11.06.2024“ aus der Personalakte zu entfernen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
7. Die Widerklage wird abgewiesen.
8. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
9. Der Streitwert wird auf 40.045,91 Euro festgesetzt.
10. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zugelassen ist, wird sie nicht
gesondert zugelassen.