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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
25.07.2024 2 Ca 103/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere € 352,80 brutto zu bezahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 29.03.2024.
2. Es wird festgestellt, dass dem Kläger aus dem Kalenderjahr 2023 noch ein Urlaubsanspruch in Höhe von 5 Urlaubstagen zusteht.
3. Im Übrigen ist der Rechtsstreit erledigt.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 1.089,20 EUR festgesetzt.
6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

25.07.2024 1 Ca 1/24

1. Es wird festgestellt, dass das die Parteien seit dem 15. September 1982 verbindende Arbeitsverhältnis durch die beiden Kündigungsschreiben vom 23. Dezember 2023 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

17.07.2024 3 Ca 140/24

1. Die Klage wir abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf Euro 19.480,82 festgesetzt.

4. Die Berufung ist für den Kläger kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen.

17.07.2024 3 Ca 438/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf Euro8.307,28  festgesetzt.

4. Die Berufung ist für den Kläger kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen.

17.07.2024 3 Ca 67/24

1. Die Klage wird abgewiesen.

2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf Euro 12.000,00 festgesetzt.

4. Die Berufung ist für den Kläger kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen

17.07.2024 3 BV 1/24

1. Die Zustimmung zur unbefristeten Einstellung des Herrn Justin Müller als Prüfer Qualitätssicherung ab dem 15.03.2024gilt als erteilt.

2. Die Zustimmung zur Eingruppierung des Herrn Justin Müller als Prüfer Qualitätssicherung in die Tarifgruppe T 2 der Anlage 5 Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie Südbaden gilt als erteilt.

3. Es wird festgestellt, dass die unbefristete Einstellung des Herrn Justin Müller als Prüfer Qualitätssicherung aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war

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