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Datum: 07.08.2026

Aktenzeichen: 9 Ca 405/25

 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.11.2025 nicht beendet wurde.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Feinwerkmechaniker weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.359,07 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus pro Jahr seit dem 01.02.2026 zu bezahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.193,04 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus pro Jahr seit dem 01.03.2026 zu bezahlen.

5. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

6. Der Streitwert wird auf 25.577,63 EUR festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.