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Datum: 06.08.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 108/26

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.500 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2026 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.500 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2026 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.500 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2026 zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.500 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2026 zu zahlen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

7. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 22.500,00 € festgesetzt.

8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.