In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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24.04.2024 | 3 Ca 4/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung vom 13.12.2023 endet, sondern erst mit Ablauf des 31.03.2024 beendet wird. 2. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Beschwerdestreitwert wird auf 226.800,00 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung ist für die Beklagten kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen. |
30.04.2024 | 2 Ca 325/23 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 13.10.2023 nicht
beendet wird. |
30.04.2024 | 2 Ca 20/24 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 21.12.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von 756,00 EUR
brutto zu bezahlen. |