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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
02.06.2026 8 Ca 339/25

1.  Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 13.885,48 Euro brutto zu zahlen.

2.  Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. 

3.  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.  Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger ein Drittel und die Beklagte zwei Drittel zu tragen.

5.  Der Streitwert wird auf 27.285,48 EUR festgesetzt.

6.  Die – ohnehin statthafte – Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

13.05.2026 12 Ca 235/25

1. Es wird festgestellt, dass das die Parteien verbindende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 8. Dezember 2025 nicht beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtstreits als Einrichtungsleiter in der Einrichtung der Beklagten Stella Vitalis Seniorenzentrum Weil am Rhein, Breslauer Str. 2, 79576 Weil am Rhein weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollend formuliertes Zwischenzeugnis zum Zwecke der anderweitigen Bewerbung zu erteilen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Boni i.H.v. 12.116,25€ zzgl. Zinsen i.H.v. 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 6058,12€ für die Zeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und i.H.v. 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 12.116,25 € seit dem 01.01.2026 zu bezahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
6. Die Kosten des Rechtstreits hat die Beklagte zu tragen. 
7. Der Streitwert wird auf 309.637,50 EUR festgesetzt.
8. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.

07.05.2026 1 Ca 244/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 05.12.2025 beendet ist.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.12.2025 zum 31.03.2026 geendet hat.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 06.12.2025 hinaus zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Manufacturing Engineer weiter zu beschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

28.05.2026 8 Ca 51/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.02.2026 beendet wird.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 10.800,00 EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

21.05.2026 8 Ca 277/25

1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit der Parteien vor dem Arbeitsgericht Freiburg Kammern Lörrach — 8 Ca 277/25 durch den Prozessvergleich vom 15.01.2026 beendet wurde.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 2.964,02 EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

22.05.2026 9 Ca 315/25

Urteil (Zweites Versäumnisurteil)



1. Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Freiburg – Kammern Lörrach – vom 13. März 2026 – 9 Ca 315/25 – wird verworfen. 

2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 3.397,94 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.