Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 05.05.2026
Aktenzeichen: 9 Ca 340/25
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.346,12 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 20.09.2025 zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 512,36 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 25.03.2026 zu bezahlen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 612,91 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 20.09.2025 zu bezahlen.
4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 839,86 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 20.09.2025 zu bezahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 4.722,27 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 13.12.2025 zu bezahlen.
7. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 55 %, der Beklagte 45 % zu tragen.
8. Der Streitwert wird auf 9.654,85 EUR festgesetzt.
9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.