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Datum: 24.04.2026

Aktenzeichen: 9 Ca 332/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.232,92 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2025 zu bezahlen. 

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.984,20 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2025 zu bezahlen.

 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 

 5. Der Streitwert wird auf 6.312,92 EUR festgesetzt.

 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.