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Datum: 21.03.2025

Aktenzeichen: 9 Ca 328/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 900,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 4. Dezember 2024 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.280,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 1.800,00 EUR seit dem 1. Oktober 2024 und aus 480,00 EUR brutto seit dem 4. November 2024 zu bezahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Widerklage wird abgewiesen, soweit mit dieser Anwaltskosten in Höhe von 1.214,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Dezember 2024 geltend gemacht werden. Im Übrigen ergeht in diesem Teilurteil keine Entscheidung über die Widerklage.

6. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

7. Der Streitwert des Teilurteils wird auf 10.986,49 EUR festgesetzt.

8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.