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Datum: 11.04.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 314/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 501,30 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 8. November 2022 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 44 %, die Beklagte 56 % zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 900,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht zugelassen.