Navigation überspringen

Datum: 10.01.2025

Aktenzeichen: 9 Ca 206/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin bei der Beklagten nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 16. Juli 2024 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die vorliegende Kündigungsschutzklage zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als SAP Consultant (SAP Beraterin) weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 27.100,00 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.