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Datum: 10.01.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 206/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin bei der Beklagten nicht durch die Kündigung der
Beklagten vom 16. Juli 2024 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die vorliegende
Kündigungsschutzklage zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als SAP Consultant (SAP Beraterin) weiter zu
beschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 27.100,00 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird
nicht gesondert zugelassen.