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Datum: 24.04.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 349/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 768,85 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2022 als Bonus für das Kalenderjahr 2021 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 745,17 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2023 als Bonus für das Kalenderjahr 2022 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.092,74 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2024 als Bonus für das Kalenderjahr 2023 zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.018,04 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2025 als Bonus für das Kalenderjahr 2024 zu bezahlen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger ein Fünftel und die Beklagte vier Fünftel zu tragen.
6. Der Streitwert wird auf 3.624,80 EUR festgesetzt.
7. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.