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Datum: 14.04.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 330/24
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 23.10.2024 nicht beendet wird.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Elektriker im Werkhof weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 12.616,12 EUR festgesetzt.
5. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.