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Datum: 12.03.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 327/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.713,11 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 13.033,38 EUR seit 11.12.2025, aus weiteren 1.559,91 EUR seit 03.01.2026, aus weiteren 1.559,91 EUR seit 03.02.2026 sowie aus weiteren 1.559,91 EUR seit 03.03.2026 zu bezahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin monatlich, beginnend mit dem April 2026, eine Rente in Höhe des Ruhegehalts entsprechend der Beamtenbesoldung des Landes Baden-Württemberg nach Besoldungsgruppe A 13, Entgeltstufe 10, bei Berücksichtigung eines Versorgungssatzes von 71,75 % zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 209.229,47 EUR festgesetzt.
6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.