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Datum: 08.10.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 128/26
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 01.06.2026 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 4668,00 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.