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Datum: 17.11.2025

Aktenzeichen: 7 Ca 245/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.881,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2024 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger monatlich 1.892,82 € betriebliche Altersversorgung, fällig jeweils am 20. eines Monats, zu zahlen. 
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.