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Datum: 26.03.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 499/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 21.11.2024 zum 31.11.2024 geendet hat und auch nicht zum 31.05.2025 enden wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 25%, die Beklagte 75%.

4. Der Streitwert wird auf Euro 158.154 festgesetzt.

5. Die Berufung ist für die Parteien kraft Gesetzes statthaft. Sie wird nicht gesondert zugelassen.