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Datum: 11.03.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 307/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht  durch die Kündigung vom 21. Oktober 2025 zum 30. April 2026 aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 10. Dezember 2019 als Vertriebsleiter für alle Produktbereich (BOS und Industrie) weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 9.571,68 brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 8. Oktober 2025 zu bezahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Der Streitwert wird auf 1.041.778,30 Euro festgesetzt.

6. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 27%, die Beklagte 73%.

7. Die Berufung ist für die Parteien kraft Gesetzes statthaft, sie wird nicht gesondert zugelassen.