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Datum: 13.01.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 186/25
1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 30.07.2025, zugestellt am 05.08.2025, zum 31.12.2025 unwirksam
ist.
2. Im Ubrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.
4. Der Streitwert wird auf 16.310 € festgesetzt.