Zum Inhalt springen

Datum: 03.12.2025

Aktenzeichen: 12 Ca 109/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 
3. Der Streitwert wird auf 10.661,70 € festgesetzt.
4. Der Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zugelassen ist, nicht gesondert zugelassen.