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Datum: 07.08.2025
Aktenzeichen: 11 Ca 73/25
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 2.739,00 Euro netto zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2025 zu zahlen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 7.658,21 Euro festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetz zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.