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Datum: 27.08.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 69/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 24.03.2026 aufgelöst wurde noch durch die gleichzeitig erklärte hilfsweise fristgerechte Kündigung zum 30.06.2026 aufgelöst wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2026 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 45.335,67 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 32 % und die Beklagte zu 68 %.