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Medienmitteilung Nr. 2/15 - Ihloff / HECKLER & Koch GmbH

Datum: 31.03.2015

In dem Rechtsstreit Kündigungsschutzrechtsstreit zwischen Herrn Ihloff und der Firma Heckler & Koch GmbH, Oberndorf, Aktenzeichen 12 Ca 59/15 vor dem Arbeitsgericht Freiburg (Kammern Villingen-Schwenningen) wurde auf übereinstimmenden Antrag der Parteien der

Termin zur Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden
von Mittwoch, den 1. April 2015, 15.20 Uhr, Saal III,

aufgehoben

und das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

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