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Medienmitteilung Nr. 2/15 - Ihloff / HECKLER & Koch GmbH
Datum: 31.03.2015
In dem Rechtsstreit Kündigungsschutzrechtsstreit zwischen Herrn Ihloff und der Firma Heckler & Koch GmbH, Oberndorf, Aktenzeichen 12 Ca 59/15 vor dem Arbeitsgericht Freiburg (Kammern Villingen-Schwenningen) wurde auf übereinstimmenden Antrag der Parteien der
Termin zur
Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden
von Mittwoch, den 1. April 2015, 15.20 Uhr, Saal
III,
aufgehoben
und das Ruhen des Verfahrens
angeordnet.