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Medienmitteilung Nr. 1/15 - Ihloff / HECKLER & KOCH GmbH

Datum: 26.03.2015

Vor dem Arbeitsgericht Freiburg (Kammern Villingen-Schwenningen) ist unter dem Aktenzeichen 12 Ca 59/15 ein Kündigungsschutzrechtsstreit zwischen Herrn Ihloff und der Firma Heckler & Koch GmbH, Oberndorf, anhängig.

Der Kläger war seit 01. Mai 2009 Geschäftsführer der Firma Heckler & Koch GmbH. Vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer war er als Arbeitnehmer für die Firma in gehobener Position tätig. Zeitgleich mit der fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Geschäftsführerdienstverhältnisses kündigte die Firma Heckler & Koch auch das sog. ruhende Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos und hilfsweise ordentlich. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage wendet sich der Kläger gegen die am 19. und 20. Februar 2015 erfolgten fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigungen seines Arbeitsverhältnisses.

Termin zur Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden ist auf

Mittwoch, den 01.04.2015, um 15.20 Uhr, Saal III
Arbeitsgericht Freiburg (Kammern Villingen-Schwenningen)
Am Hoptbühl 7/1, 78048 Villingen-Schwenningen

bestimmt.

Wegen des möglicherweise größeren Interesses der Öffentlichkeit und der äußerst begrenzten Kapazität der Sitzungssäle, wird um Akkreditierung der interessierten journalistischen Berichterstatter bis möglichst 30.03.2015 unter Fax 0761/7080-40 oder unter den Telefonnummern 0761/7080-0 und 0761/7080-219 gebeten.

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