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Ernennung von Herrn Hans-Georg Müller zum Präsidenten des Arbeitsgerichts Freiburg

Datum: 24.09.2009

Kurzbeschreibung: 

Am 23. September 2009 hat der Ministerpräsident Herrn Hans-Georg Müller zum Präsidenten des Arbeitsgerichts Freiburg ernannt.

Herr Müller trat nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und anschließendem Vorbereitungsdienst am 01.04.1982 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. Am 25.04.1985 wurde Herr Müller zum Richter auf Lebenszeit ernannt.

Von kurzzeitigen Abordnungen an die Arbeitsgerichte Lörrach und Karlsruhe abgesehen war Herr Müller beim Arbeitsgericht Freiburg tätig. Vom 01.10.1991 bis 30.09.1992 war Herr Müller zuerst an das Kreisgericht Bautzen, später an das Arbeitsgericht Bautzen abgeordnet und leistete dort einen wertvollen Beitrag zum Aufbau der sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Nach Beendigung der Abordnung kehrte Herr Müller an das Arbeitsgericht Freiburg - Kammern Villingen-Schwenningen - zurück. Seit Januar 2002 leitete er die auswärtigen Kammern Villingen-Schwenningen als örtlicher Dienstvorstand. Am 27.11.2003 wurde Herr Müller zum Vizepräsidenten des Arbeitsgericht Freiburg ernannt.

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