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Einrichtung eines Notbereitschaftsdienstes (Telefonbereitschaft) beim Arbeitsgericht Freiburg im Zusammenhang mit den aktuellen Arbeitskampfmaßnahmen
Datum: 09.02.2006
Kurzbeschreibung:
Arbeitsgericht Freiburg
- Das Präsidium -
Beschluss vom 08.02.2006
Nachtrag Nr. 1 zum GVP 2006
In Anbetracht möglicher Arbeitskampfmaßnahmen ist beim Arbeitsgericht Freiburg bis auf weiteres ein Notbereitschaftsdienst eingerichtet. Die Zuständigkeit der nach dem Geschäftsverteilungsplan für Verfahren zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten zuständigen Kammern bleibt davon unberührt. Die Vorsitzenden der zuständigen Kammern werden jedoch im Rahmen der Rufbereitschaft, die an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen jeweils in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr besteht, von den in der in einer Anlage zu diesem Beschluss namentlich aufgeführten Kammervorsitzenden vertreten.
Der Notbereitschaftsdienst ist ausschließlich telefonisch erreichbar und zwar unter der Rufnummer
0176 - 521 640 75 Freiburg
0177 - 925 351 4 Offenburg
0174 - 427 695 7 Villingen-Schwenningen
Anlage
gez. Dr. Kramer gez. Gluns gez. Müller
gez. Steuerer gez. Gremmelspacher
Freiburg
Dr. Kramer
Steuerer
Robrecht
Dr. Schmiegel
Dr. Böckenförde-Wunderlich
Gundel
Villingen-Schwenningen
Müller
Gluns
Redling
Dr. Spinner
Boehm
Dr. Teschner
Offenburg
Gremmelspacher
Just
Dr. Rohr
Krauss