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Datum: 30.10.2026

Aktenzeichen: 9 Ca 201/26

 

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit der Beklagten durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 26. Mai 2026 nicht beendet wird.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 8.807,61 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.