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Datum: 25.06.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 343/25

1. Nr. 1 des Versäumnis-Teilurteils vom 30.04.2026 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Vergütung für Dezember 2025 in Höhe von 1.890,00 EUR netto* zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Nr. 2 des Versäumnis-Teilurteils vom 30.04.2026 (Kosten Ersatzschlüssel) wird aufgehoben. Die Widerklage wird insofern abgewiesen.

3. Nr. 3 des Versäumnis-Teilurteils vom 30.04.2026 (Herausgabe Kundengelder) bleibt aufrechterhalten.

4. Im Übrigen (Uberzahlung Urlaub) wird die Widerklage abgewiesen.

5. Der Kläger hat die durch seine Säumnis im Termin vom 30.04.2026 entstandenen Kosten zu tragen. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 70 % und die Beklagte 30 % zu tragen.

6. Der Streitwert wird auf 13.622,19 EUR festgesetzt.

7. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.