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Datum: 19.06.2026
Aktenzeichen: 9 Ca 446/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.503,43 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 8. Januar 2026 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.276,75 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 8. Januar 2026 zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Widerklage wird abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 30 %, die Beklagte 70 % zu tragen.
6. Der Streitwert wird auf 12.176,88 EUR festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.