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Datum: 02.06.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 339/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 13.885,48 Euro brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger ein Drittel und die Beklagte zwei Drittel zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 27.285,48 EUR festgesetzt.
6. Die – ohnehin statthafte – Berufung wird nicht gesondert zugelassen.