Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 28.05.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 51/26
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.02.2026 beendet wird.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 10.800,00 EUR festgesetzt.
4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.