Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 22.05.2026
Aktenzeichen: 9 Ca 315/25
Urteil (Zweites Versäumnisurteil)
1. Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Freiburg – Kammern Lörrach – vom 13. März 2026 – 9 Ca 315/25 – wird verworfen.
2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 3.397,94 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.