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Datum: 22.05.2026

Aktenzeichen: 9 Ca 315/25

Urteil (Zweites Versäumnisurteil)



1. Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Freiburg – Kammern Lörrach – vom 13. März 2026 – 9 Ca 315/25 – wird verworfen. 

2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 3.397,94 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.