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Datum: 13.05.2026
Aktenzeichen: 12 Ca 235/25
1. Es wird festgestellt, dass das die Parteien verbindende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom
8. Dezember 2025 nicht beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtstreits als
Einrichtungsleiter in der Einrichtung der Beklagten Stella Vitalis Seniorenzentrum Weil am Rhein, Breslauer Str. 2, 79576 Weil am Rhein
weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollend formuliertes Zwischenzeugnis zum Zwecke der anderweitigen Bewerbung zu
erteilen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Boni i.H.v. 12.116,25€ zzgl. Zinsen i.H.v. 5% Punkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz aus 6058,12€ für die Zeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und i.H.v. 5% Punkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz aus 12.116,25 € seit dem 01.01.2026 zu bezahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Die Kosten des Rechtstreits hat die Beklagte zu tragen.
7. Der Streitwert wird auf 309.637,50 EUR festgesetzt.
8. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.