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Datum: 07.05.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 244/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche
Kündigung der Beklagten vom 05.12.2025 beendet ist.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der
Beklagten vom 11.12.2025 zum 31.03.2026 geendet hat.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 06.12.2025 hinaus zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsschutzverfahrens als Manufacturing Engineer weiter zu beschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.