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Datum: 12.05.2026
Aktenzeichen: 8 Ga 1/26
1.Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, es bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung in der Hauptsache zu dulden, dass die Verfügungsklägerin ihre Arbeit in der Filiale Laufenburg der Verfügungsbeklagten nicht aufnimmt.
2. Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 2.700,00 EUR festgesetzt.
4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.