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Datum: 30.04.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 353/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

3. Der Streitwert wird auf 6.038,60 EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.