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Datum: 26.03.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 336/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2.713,64 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.12.2025 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

3. Der Streitwert wird auf 5.427,27 EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.