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Datum: 20.03.2026

Aktenzeichen: 9 Ca 308/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 

3. Der Streitwert wird auf 5.904,18 EUR festgesetzt. 

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.