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Datum: 17.03.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 248/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 25.09.2025, zugegangen am 25.09.2025
nicht beendet wird.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Streitwert wird auf 10.200 € festgesetzt.
4. Die Berufung ist bereits kraft Gesetz zugelassen (§ 64 Abs. 2 c ArbGG).